Google Analytics und der Datenschutz sind nicht die besten Freunde

Cookies, Google Analytics & die Einwilligung

Das für den datenschutzkonformen Einsatz von Analytics eine Anpassung der Datenschutzerklärung notwendig ist hat sich mittlerweile ja rumgesprochen. Auch dass eine IP-Anonymisierungsfunktion im Einsatz befindlich sein sollte. Vielleicht sogar auch, dass man ein Opt-Out-Cookie anzubieten hat.

Aber das diese Opt-Out-Möglichkeit auf mobilen Endgeräten fehlschlägt & anderweitig implementiert werden muss - wissen viele leider nicht.

Wie viele Besucher sind auf einer Webseite unterwegs? Welche Inhalte werden besonders oft gelesen? Wie lange halten sich Nutzer bei den einzelnen Produkten auf? Webseitenbetreiber sind in der Regel sehr daran interessiert, wie sich Seitenbesucher verhalten. Fast alle greifen dabei auf Google Analytics zurück. Doch das Tool muss datenschutzkonform eingesetzt werden.

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Auftragsdatenverarbeitung

Da ein externer Dienst – Google Analytics – die personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher speichert und auswertet, muss gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 11 BDSG ein Auftrag zur Datenverarbeitung zwischen dem Webseiteninhaber und der Google Inc. geschlossen werden.

Die deutschen Aufsichtsbehörden stellen hierzu eine optimale Mustervereinbarung zur Verfügung.

Code nach Datenschutz anpassen

Anonymisierungscode

Um die Dienste von Google Analytics nutzen zu können, ist zunächst ein Account beim Anbieter einzurichten. Anschließend erhalten Sie den Code eines Scriptes, welchen Sie in Ihrer Webseite einbinden - damit die Daten Ihrer Webseitenbesucher erhoben werden können.

Dieser Code muss allerdings angepasst werden, wenn die Analytics-Einbindung den Datenschutz wahren soll.

Im oberen Teil stellen Sie Ihren Besucher eine Möglichkeit des Widerspruchs über einen sogenannten "Opt-Out-Link" parat.

Ein einfacher klick darauf sperrt die Datenerhebung.

Im unteren Teil des Codes ist am Ende lediglich , { 'anonymize_ip': true }  oder  ga('set', 'anonymizeIp', true); hinzuzufügen. Neben verschiedener Plugins wird hierdurch der Befehl zur IP-Anonymisierung verwendet.

Datenschutzerklärung anpassen

Passus einfügen

Schließlich sollten Sie Ihre Nutzer darüber informieren, dass Sie Google Analytics nutzen und was dies für den Datenschutz bedeutet.

Hierfür fügen Sie einen entsprechenden Passus über Google Analytics in Ihrem Datenschutzhinweis ein. Dieser muss spezifische Informationen darüber enthalten, wie Daten gespeichert werden, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben und wie Nutzer der Datenspeicherung durch die Google Inc. widersprechen können.

Opt-Out Möglichkeit nutzen

folgenden Passus einsetzen

Für die Möglichkeit des Widerspruchs hat sich ein sogenannter "Opt-Out-Link" in der Datenschutzerklärung etabliert: Ein einfacher Klick sperrt die Datenerhebung.

Damit dies funktioniert, muss allerdings das entsprechende Script über den eigentlichen Google-Analytics-Code eingefügt werden (siehe beispiel)
Gern können Sie mit in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite einfügen.

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1CODE

Um die Dienste von Google Analytics nutzen zu können, ist der Anonymisierungscode hinzufügen

2OPT-OUT

Eine Möglichkeit des Widerspruchs über einen sogenannten "Opt-Out-Link" parat stellen

3DATENSCHUTZ

Über die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite einen entsprechenden Passus einfügen

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